Die neue Gesetzeslage zum Parken von Fahrzeugen, welche zum besseren Schutz von Benutzern der Gehwege (Kinder, Senioren, Behinderte usw.) vom Bundestag erlassen wurde, wurden nochmals von den Behörden erklärt.
Die Fahrzeuge sind auf der Hauptstraße neben dem Gehsteig zu parken, so die Behörden. Der Einmündungsbereich von Nebenstraßen auf die Hauptstraße ist freizuhalten. Wenn auf einer Straßenseite geparkt wird, muss auf der gegenüberliegenden Seite so geparkt werden, dass die Fahrbahn breit genug ist, um die Durchfahrt eines Fahrzeuges gewährleisten zu können (mindestens 3,10 m). Laut Information der Polizeiinspektion Ludwigsstadt, werden auch am Mautberg Kontrollen bezüglich Parken durchgeführt.
Fazit:
Zu den bereits mitgeteilten Informationen im Mitteilungsblatt, Ausgabe vom 02. Juli 2020 ergeben sich bezüglich der Parksituation entlang der Ortsdurchfahrt auch in Nordhalben keine Änderungen.
Markt Nordhalben