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Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West

24.10.2025 : Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West; Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2 "Windenergie"; Erneutes Beteiligungsverfahren - öffentliche Auslegung"

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West hat in seiner Sitzung am 07. November 2024 beschlossen, gem. Art. 16 BayLplG i. V. m. § 9 ROG das Beteiligungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplans, Teilkapitel B V 2.5.2 "Windenergie" durchzuführen.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens besteht die Möglichkeit, zu 68 Vorranggebieten mit einer Fläche von 6.455 ha Stellung zu nehmen. Davon werden insgesamt 4.073 ha Fläche durch neue bzw. Erweiterungen bestehender Gebiete zusätzlich ausgewiesen und 33 bereits bestehende Vorranggebiete, welche teilweise angepasst wurden, übernommen. Die Vorranggebiete, die im Zuge von isolierten Positivplanungen ausgewiesen wurden und ein entsprechendes Beteiligungsverfahren durchlaufen haben, sind nicht Bestandteil des vorliegenden Beteiligungsverfahrens. Insgesamt beläuft sich die Gesamtfläche aller 76 Vorranggebiete der Planungsregion auf 7.688 ha, was einem Anteil von ca. 2,09 % der Regionsfläche entspricht.

Gegenstand des Beteiligungsverfahrens ist der in der Sitzung des Planungsausschusses am 07. November 2024 beschossene Entwurf des Regionalplans. Das Beteiligungsverfahren wurde erstmals vom 10. März 2025 bis zum 30. Mai 2025 durchgeführt.

Änderungen am Planentwurf sind nicht erfolgt. Andere Festlegungen sind nicht Gegenstand der Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West. Im Zuge der Abwägung wurde festgestellt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung und Auslegung durch die Landratsämter und kreisfreien Städten nicht überall vollständig erfolgt ist. Aus diesem Grund soll das Beteiligungsverfahren wiederholt werden. Die Wiederholung dient der Planerhaltung gem. Art. 23 Abs. 1 BayLplG.

Nach Art. 16 Abs. 1 BayLplG ist die Öffentlichkeit zu beteiligen und Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Der Planentwurf wird hierzu in der Zeit vom 10. November 2025 bis einschließlich 19. Dezember 2025 erneut auf den Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West unter https://www.oberfranken-west.de/Aktuelles/Fortschreibungen/ und der Regierung von Oberfranken unter www.reg-ofr.de/frp eingestellt.

Gleichzeitig wird der Planentwurf gemäß § 9 Abs. 2 Satz 5 ROG n.F. bei der Regierung von Oberfranken–Höhere Landesplanungsbehörde – (Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, Zimmer K 204, Tel.: 0921/604-1493) und bei der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West (Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg, Zimmer H 426, Tel.: 0951/85206) während der Besuchszeiten öffentlich ausgelegt. Empfehlenswert ist eine vorherige Terminvereinbarung.

Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 19. Dezember 2025 wird Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberfranken-West, Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg gegeben.

Hierzu besteht die Möglichkeit über die Beteiligungsplattform des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West unter folgender Internetadresse https://www.oberfranken-west.de/Aktuelles/Fortschreibungen/.

Es besteht auch die Möglichkeit zur Äußerung per E-Mail an rpv@lra-ba.bayern.de oder per Briefpost an den Regionalen Planungsverband Oberfranken West, Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23,
96052 Bamberg.

Die im Rahmen des vom 10. März bis zum 30. Mai 2025 erstmals durchgeführten Beteiligungsverfahrens abgegebenen Äußerungen und Stellungnahmen behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht nochmals vorgebracht werden.

Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens (Beschluss des Regionalen Planungsverbandes einschließlich Regionalplanentwurf) wird gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 BayLplG i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG in einem Protokoll festgehalten, das im Internet veröffentlicht und bei der Regierung von Oberfranken – Höhere Landesplanungsbehörde – ausgelegt wird.

Mit Ablauf der Frist sind gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG).

Sofern bis zu diesem Termin keine Äußerung erfolgt, wird angenommen, dass Ihre Belange durch die Fortschreibung nicht berührt sind und mit dem Entwurf Einverständnis besteht.

Bamberg, 23.10.2025

Johann Kalb, Landrat
Verbandsvorsitzender