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Bekanntmachung Hundesteuer 2026

01.04.2026 : Die Steuer wird am 30. April 2026 fällig.

Nach § 5 der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer vom 11. September 2025 beträgt die jährliche Hundesteuer

  • für den ersten Hund → 40,00 Euro
  • für den zweiten Hund → 60,00 Euro
  • für jeden weiteren Hund → 60,00 Euro
  • für jeden Kampfhund → 500,00 Euro

Die Steuer wird am 30. April 2026 fällig.

Hundehalter, die bisher einen über vier Monate alten Hund noch nicht in der Gemeinde angemeldet haben, werden aufgefordert, die Anmeldung unverzüglich vorzunehmen. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde ein Hundezeichen aus.

Sollten Ermäßigungsgründe vorliegen, so werden diese gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Gemeinde berücksichtigt.

Wenn Sie dem Markt Nordhalben ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir die Hundesteuer im SEPA-Basislastschriftverfahren einziehen. Diese Veröffentlichung gilt im Zusammenhang mit den in Ihrem Hundesteuerbescheid ausgewiesenen Beträgen als Vorabinformation.

Alle Hundehalter, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen (Barzahler), werden gebeten, die Hundesteuer bis spätestens 30. April 2026 bei einem Kreditinstitut auf eines der Konten der Gemeindekasse Nordhalben zu überweisen oder im Rathaus -Gemeindekasse- bar einzuzahlen.

Markt Nordhalben 

Bekanntmachung Hundesteuer 2026