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Bekanntmachung Hundesteuer 2023

24.04.2023 : Die Steuer wird am 30. April 2023 fällig.

Nach § 5 der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer vom 01. Januar 2021 beträgt die jährliche Hundesteuer

für den ersten Hund → 35,00 Euro

für den zweiten Hund → 60,00 Euro

für jeden weiteren Hund → 60,00 Euro

für den ersten Kampfhund ohne positiven Wesenstest → 500,00 Euro

für den zweiten Kampfhund ohne positiven Wesenstest → 700,00 Euro

für jeden weiteren Kampfhund ohne positiven Wesenstest → 900,00 Euro

Die Steuer wird am 30. April 2023 fällig.

Hundehalter, die bisher einen über vier Monate alten Hund noch nicht in der Gemeinde angemeldet haben, werden aufgefordert, die Anmeldung unverzüglich vorzunehmen. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde ein Hundezeichen aus.

Sollten Ermäßigungsgründe vorliegen, so werden diese gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Gemeinde berücksichtigt.

Wenn Sie dem Markt Nordhalben ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir die Hundesteuer im SEPA-Basislastschriftverfahren einziehen. Diese Veröffentlichung gilt im Zusammenhang mit den in Ihrem Hundesteuerbescheid ausgewiesenen Beträgen als Vorabinformation.

Alle Hundehalter, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen (Barzahler), werden gebeten, die Hundesteuer bis spätestens 30. April 2023 bei einem Kreditinstitut auf eines der Konten der Gemeindekasse Nordhalben zu überweisen oder im Rathaus -Gemeindekasse- bar einzuzahlen.

Markt Nordhalben 

Bekanntmachung Hundesteuer 2023