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Jugendschöffen gesucht

20.12.2022 : Aufstellung einer Vorschlagsliste für Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Anfang 2023 findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Jugendschöffen statt. Es werden daher im Vorfeld in allen Landkreisen Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann - nach Beratung im Jugendhilfeausschuss - durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Wahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden, welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Es besteht die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Jugendschöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreis Kronach wohnen und am 1. Januar des Wahljahres zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richterinnen / Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen / Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelferinnen / Bewährungshelfer etc.) und Religionsdienerinnen und Religionsdiener sollen nicht zu Jugendschöffinnen oder Jugendschöffen gewählt werden. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung kann sich aus beruflicher Erfahrung und / oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein.

Sie können Ihre Bewerbung oder Ihre Vorschläge bis zum 06. Januar 2023 schriftlich an den Markt Nordhalben, Kronacher Str. 4, 96365 Nordhalben (Ansprechpartner: Johannes Neubauer, Tel. 09267/914040, E-Mail: johannes.neubauer@nordhalben.de) oder direkt an das Landratsamt Kronach, Kreisjugendamt Kronach, Güterstraße 18, 96317 Kronach richten.

Folgenden Angaben werden bei einer Bewerbung benötigt:
Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort, Beruf, ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten

Wir erteilen Ihnen natürlich auch gerne Auskunft über die Voraussetzungen zur Übernahme dieses Ehrenamtes.


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