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Pressemitteilung der IWK

28.09.2023 : Pressemitteilung Interessensgemeinschaft wasserliefernde Kommunen in Bayern (IWK-Bayern)

Ihre Forderung eines finanziellen Ausgleichs durch die Einführung einer Kommunalabgabe für die Bereitstellung von Wasserschutzgebieten für die Fernwasserversorgung, halten die Mitgliedsgemeinden der IWK Bayern nach ihrem jüngsten Treffen in Ingolstadt weiterhin aufrecht. Die großen Wasserschutzgebiete in unseren Gemarkungen sind das erste Glied in dieser wichtigen Trinkwasserversorgungskette für andere, oft weit entfernte Städte und Gemeinden. Ohne diesem Wasser, wären diese Städte und Gemeinden gar nicht lebensfähig, so die IWK.

Während bei der Stromerzeugung die Eingriffe, welche durch den Bau und Betrieb von Anlagen wie PV - Freiflächen und Windkraft stattfinden, den betroffenen Kommunen durch eine Beteiligung an der Wertschöpfung ausgeglichen werden, werden die Beeinträchtigungen und Auflagen bei der Gewinnung von Trinkwasser den betroffen Kommunen nicht honoriert. Im Gegenteil, obwohl man sonst gerne von den wichtigen Leistungen des ländlichen Raumes für die Allgemeinheit spricht, zeigt hier die bayerische Staatsregierung Desinteresse und Ablehnung. Die Schaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen und die räumliche Gerechtigkeit, steht hier nur auf dem Papier.
Es ist daher nicht verwunderlich wie die Bayerische Staatsregierung sich herumdrückt, bei dem Antrag der IWK Bayern: „Auf Schaffung eines rechtlichen Instrumentes für einen finanziellen Ausgleich zwischen den wasserliefernden und den wassernehmenden Kommunen“. Es ist beabsichtigt die Zahl der Wasserschutzgebiete in Bayern zu erhöhen bzw. bestehende für die Fernwasserversorgung auszuweiten. Aufgrund den bisherigen Erfahrungen mit dem Freistaat Bayern können wir allen Kommunen aber nur abraten, solche Wasserschutzgebiete für die Fernwasserversorgung auf ihren Gemarkungen entstehen oder erweitern zu lassen, so die Bürgermeister der Mitgliedskommunen in der IWK-Bayern abschließend.