Reinhaltung von Straßen und Gehbahnen
29.10.2026
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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aus aktuellem Anlass bitten wir Sie, gemäß § 5 der Verordnung über die Reinhaltung von Straßen und Gehbahnen. So sind im Herbst, Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit durch das Laub - insbesondere bei feuchter Witterung - die Situation als verkehrsgefährdend einzustufen ist, durchzuführen.
Wir bitten um Beachtung und Kenntnisnahme.
Markt Nordhalben
Markt Nordhalben