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Schreiben des Bürgermeisters zum Festakt an der Ködeltalsperre

08.09.2023 : Schreiben des Bürgermeisters bezüglich des Festaktes zum 50-jährigen Jubiläum der Ködeltalsperre

Liebe Nordhalbener und Heinersberger Bürgerinnen und Bürger,

da in den verschiedenen Medien nur Teile meines Schreibens bezüglich der Veranstaltung "50 Jahre Trinkwassertalsperre Mauthaus" veröffentlicht wurde, untenstehend der vollständige Brief zur Information:

Sehr geehrter Herr Schrepfermann,

Vielen Dank für ihre Einladung zur Veranstaltung "50 Jahre Trinkwassertalsperre Mauthaus".
Die Ködeltalsperre, wie Sie im Volksmund genannt wird, trägt einen wichtigen Beitrag zur Trinkwasserversorgung der Bevölkerung in Oberfranken und inzwischen darüber hinaus bei.
Allerdings muss hier auch "die andere Seite der Medaille" erwähnt werden:

1. Bereits beim Grundstückserwerb für den Speicherraum der Talsperre wurde seinerzeit die Naivität von älteren Grundstückbesitzern ausgenutzt, um an billiges Land zu kommen.

2. Die versprochene Freizeit-/ Wassersportnutzung im Vorstau wurde vom Freistaat Bayern nicht eingehalten. Pläne dafür existierten bereits.

3. Die Grundstücke im dazugehörigen Wasserschutzgebiet (WSG) mit seinen Auflagen, welche ca. die Hälfte der Nordhalbener Gemarkung umfasst, verloren durch die Schutzgebietsausweisung deutlich an Wert (akt. Preis ca. 50ct/qm).

4. So sind z.B. der Bau von Windkraftanlagen im WSG nicht erlaubt, andere Kommunen ohne eigenes WSG da sie Fernwasser bekommen, können hier u.a. große Einnahmen erzielen.

5. Ebenso ist der große "heimatliche und kulturelle Verlust" sprich der Abriss all der Bauernhöfe und Mühlen kritisch zu hinterfragen. Schließlich gibt es nach wie vor Anwesen welche im WSG-Gebiet liegen und kein Problem sind.

6. Nach dem Stau der Talsperre fiel dem Freistaat Bayern ein, dass das Fischereirecht der Marktgemeinde Nordhalben erloschen ist, da es sich jetzt um ein neues, stehendes Gewässer handelt und nicht mehr um ein Fließgewässer.
In einem jahrzehntelangen Rechtstreit konnte die Marktgemeinde Nordhalben sein Fischereirecht, mit Auflagen, behalten.
Besonders auffällig war bei dieser juristischen Auseinandersetzung, wie schnell der Freistaat Bayern Gesetze und Verordnungen ändern kann, um in eine vermeintlich bessere Verhandlungsposition zu kommen! Das Fischereirecht ist die einzige "Einnahmequelle" bezüglich Talsperre für den Markt Nordhalben. Und diese wollte der Freistaat Bayern dem Markt Nordhalben auch noch wegnehmen!?

7. Die Gewebesteuereinnahmen aus der Stromerzeugung durch die Bay. Landeskraftwerke (Tochterunternehmen des Freistaates Bayern) wurden der Marktgemeinde Nordhalben nämlich im Jahr 2007 entzogen. Die damals schon "klamme" Gemeinde Nordhalben, welche inzwischen ums Überleben kämpft, musste sogar 300.000 € an Gewerbesteuer zurückzahlen! Dies war nur in Raten möglich. Die Gewerbesteuer erhält seitdem die Stadt Nürnberg. Soviel zum Thema: "Stärkung des ländlichen Raumes - gleichwertige Lebensverhältnisse".

Diese obengenannten Vorgänge führten dazu, dass spätere große staatliche Planungen wie z.B. die Flurneuordnung Ende der 70er Jahre oder die geplante Ausweisung eines "Nationalparkes Frankenwald" (Kernzone Gebiet um Nordhalben) im Jahr 2017, massivste Widerstände vor Ort auslösten und damit scheiterten.
Gerade die ältere Generation hatte die Vorkommnisse um die Talsperre bis heute nicht vergessen. O-Ton: "Die hoam uns doamoals ausgschmiert, jetzt versüchens wider".
Die von der Interessensgemeinschaft wasserliefernde Kommunen (IWK-Bayern) geforderte Kommunalabgabe für die Bereitstellung und Entschädigung von Wasserschutzgebieten für Dritte, wird derzeit von der aktuellen bayerischen Staatsregierung abgelehnt.
Dies ist für uns IWK -Kommunen nicht akzeptabel, schließlich sind unsere WGS , dass erste wichtige Glied in der Versorgungskette zu den entfernten Abnehmern, die ohne dem Wasser aus unseren WSG gar nicht existieren könnten!
Siehe dazu Brief an Herrn Ministerpräsident Dr. Söder im Anhang.
Wie mit der bisherigen Verweigerungshaltung der bayerische Staatsregierung auf die Anliegen der IWK-Bayern, dass Ziel die Zahl der WSG in Bayern deutlich zu erhöhen bzw. zu vergrößern erreicht werden soll, bleibt schleierhaft!
Wir als IWK-Gemeinden können aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen anderen Kommunen nur abraten, WSG für Dritte auf ihren Gemarkungen ausweisen zu lassen.

Fazit:
Für die Marktgemeinde Nordhalben ist das Jubiläum " 50 Jahre Ködeltalsperre" kein Feiertag, da eine faire Zusammenarbeit anders aussieht. Es muss sich also einiges ändern, damit zukünftig ein "Talsperren -Jubiläum" auch ein Feiertag für die Marktgemeinde Nordhalben ist.
Wir wünschen der Veranstaltung trotzdem einen guten Verlauf und hoffen, dass die Schäden an der Rohrleitung bald behoben sind.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Pöhnlein
1.Bürgermeister
Markt Nordhalben