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Bürgerversammlung Nordhalben

16.11.2022 : In der Bürgerversammlung wurden seitens der Bürger einige Themen angesprochen. Hier können Sie bereits eine erste Stellungnahme nachlesen.

Bei der Bürgerversammlung am 15.11.2022 sind mehrere Anliegen von Bürgern an den Bürgermeister herangetragen worden.

Einige Themen müssen im Nachgang, innerhalb von drei Monaten im Gemeinderat behandelt werden. Zu den restlichen Anfragen, die nicht in den Gemeinderat müssen, nehmen wir wie folgt Stellung:

Grundsteueraufkommen ab 2025 und deren Berechnung:

Das Bayerische Landesamt für Steuern schreibt dazu: „Wird sich die Steuerbelastung ändern?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Das Bundesverfassungsgericht hat die seit Jahrzehnten nicht mehr angepassten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt, weil sie als Berechnungsgrundlage veraltet sind. Eine Fortsetzung der alten Grundsteuer ist somit verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Damit das Urteil korrekt umgesetzt wird, muss es in jedem Fall zu Belastungsverschiebungen innerhalb einer Kommune kommen – manche werden weniger, manche werden mehr als bisher zahlen müssen. Dies gilt für jedes Modell, also auch für die Berechnung der Grundsteuer nach dem Bundesgesetz.

Die Grundsteuerreform soll aber aufkommensneutral sein. Insgesamt sollen die Grundsteuereinnahmen einer Kommune nach der Reform nicht höher sein als davor. Dies kann durch die Kommunen im Rahmen der Festsetzung der Hebesätze beeinflusst werden.“

Im Augenblick sammeln die Finanzämter die neuen Daten, danach werden sie bis Ende 2023 an die Kommunen verschickt. Ab 01.01.2024 müssen die Kommunen die neuen Hebesätze für die Grundsteuer berechnen. Ab 01.01.2025 werden dann die neuen Hebesätze abgerechnet.

Mehr kann zum jetzigen Zeitpunkt zu diesem Thema nicht gesagt werden. Wer sich tiefer informieren möchte, kann folgende Internetseite besuchen: https://www.grundsteuer.bayern.de/

 

Bekanntmachungen bei der Marktgemeinde Nordhalben:
In der Geschäftsordnung der Marktgemeinde Nordhalben unter § 36 Art der Bekanntmachung wurde festgelegt, dass die Bekanntmachung bei der Gemeinde über die Gemeindetafeln sowie durch einen Hinweis auf der Homepage bekanntgegeben wird.

Gemeindetafeln gibt es am Rathaus, beim Nordwaldmarkt und an der „Alten Schule“ in Heinersberg.

Den Hinweis zu Bekanntmachungen findet man auf unserer Homepage www.nordhalben.de.

Thema Mitteilungen zu Marktgemeinderatssitzungen: Die Termine werden im Vorfeld veröffentlich. Ebenfalls können auf der Homepage unter Rathaus – Marktgemeinderat – Sitzungsprotokolle oder Einladungen alle Sitzungen vom Bürger verfolgt werden. Diesen Service bieten wir bereits seit Beginn 2022.

Warum drucken wir die Einladungen und Protokolle nicht im Mitteilungsblatt ab? Das Mitteilungsblatt erscheint nur alle 2 Wochen, zu den Zeitpunkten der Abgabe der Texte stehen die Einladungen noch nicht zu Verfügung. Die Termine der Sitzungen hingegen werden abgedruckt. Das Mitteilungsblatt, mit einer Auflage von 500-600 Exemplaren erreicht nicht jeden Bürger, daher ist es als Bekanntmachungsorgan nicht in die Geschäftsordnung aufgenommen worden. Auch das Abdrucken der Protokolle im Blättchen würde viel Platz in Anspruch nehmen. Jede extra Seite wird berechnet. Um hier den Vereinen und Organisationen in Nordhalben Platz für ihre Mitteilung einzuräumen, wurden die Protokolle auf die Homepage gesetzt, wo sie jederzeit eingesehen werden können. Weiterhin berichten die regionalen Tagezeitungen über die Gemeinderatssitzungen

Am besten ist es jedoch, die Sitzung als Zuschauer aus erster Hand zu erleben.

 

Wie bekommt der LBV Daten von Grundstückseigentümern?
Hier möchten wir auf den § 12 Grundbuchordnung und den Art.11 des Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG verweisen.

Jeder, der ein „berechtigtes Interesse“ hat, erhält Einsicht. Bei der Arbeit des LBV und der Stiftung geht es um Umwelt- und Naturschutz. Ziel ist es, zusammenhängende Flächen für ein Beweidungsprojekt mit Rindern zu schaffen. Es wurde im Jahr 2021 eine Vereinbarung zwischen der Marktgemeinde Nordhalben, der Stiftung Bayerisches Naturerbe und dem LBV abgeschlossen. Mit dieser Vereinbarung wurde die Umsetzung der Biodiversitäts-Strategie des Marktes Nordhalben in die Wege geleitet. Hierzu gab es Informationen in den Gemeinderatssitzungen und den Beschluss zur Umsetzung der Biodiversitäts-Strategie.

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